Barrierefreiheitserklärung ab 2025: Wichtige Informationen für Webseitenbetreiber

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das weitreichende Änderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen mit sich bringt. Dies betrifft nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch private Unternehmen, die verpflichtet sind, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein Dokument, das Informationen darüber bereitstellt, inwieweit eine Webseite oder mobile App für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. Es wird dargelegt, welche Inhalte möglicherweise nicht barrierefrei sind und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit ergriffen werden.

Warum ist die Barrierefreiheit wichtig?

  1. Rechtliche Verpflichtung: Mit dem Inkrafttreten des BFSG sind private Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten und eine entsprechende Erklärung zu veröffentlichen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Sanktionen führen.
  2. Verbesserung der Zugänglichkeit: Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, die Inhalte ohne Einschränkungen zu nutzen. Dies fördert die Inklusion und Gleichberechtigung.
  3. Erweiterung der Zielgruppe: Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Durch die Schaffung barrierefreier Angebote erreicht ihr eine breitere Zielgruppe.

Schritte zur Umsetzung

  • Überprüfung der aktuellen Webseite: Analysieren Sie Ihre Webseite auf Barrieren und identifizieren Sie Bereiche, die verbessert werden müssen.
  • Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: Dokumentieren Sie die bestehenden Barrieren sowie die geplanten Maßnahmen zu deren Behebung.
  • Regelmäßige Aktualisierung: Halten Sie die Erklärung aktuell, um Änderungen in der Zugänglichkeit widerzuspiegeln.

Fazit

Die neuen Anforderungen zur Barrierefreiheit ab 2025 sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Ihre Webseite für alle Nutzer zugänglich zu machen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Umsetzung, um rechtzeitig den Anforderungen gerecht zu werden und von den Vorteilen einer barrierefreien Webseite zu profitieren.

Weiterführende Links:

Hintergrundinformationen zur Erklärung zur Barrierefreiheit

Aktion Mensch – Barrierefreie Website

Musterklärungen der Überwachungsstellen in Deutschland

Siteimprove – Assistent zur Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit, ähnliches gibt es auch bei e-Recht24.

Wer bereit ist seine E-Mailadresse für einen Newsletter-Eintrag herzugeben, kann sich bei gehirngerecht.digital eine schöne Broschüre „Dein Plan zur digitalen Barrierefreiheit bis zur Pflicht 2025“ herunterladen.

Anmerkung: Dieser Text wurde in Teilen mit Hilfe von MyMemo.ai und die Illustration mit airbrush.ai erstellt.